von
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Musik-Fans stellen Lieder und Videos ihrer Stars auf die Homepage,
andere Blogger posten Ausschnitte beliebter Serien wie etwa Stromberg
oder SouthPark. Sie beachten aber oft nicht, dass die Clips
urheberrechtlich geschützt sind. Selbst wenn sie nur Videos verlinken,
die auf Portalen wie YouTube, Soapbox oder MyVideo angezeigt werden,
müssen Blogger aufpassen. Denn schon ein Link auf ein illegales Angebot
kann für den Homepage-Besitzer teuer werden. In seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) erlaubt YouTube zwar Videos mit Hilfe der
»embed«-Option auf der eigenen Site einzubinden. Das gilt aber nur für
die legalen Videos. In den anderen Fällen ist es eine „öffentliche
Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts, der User verbreitet also
unerlaubt geschützte Videos“. Hohe Strafen: Vorsicht bei
Urheberrechtsverletzungen „Werden urheberrechtlich geschützte Videos
oder Lieder illegal angeboten, drohen dem Homepage-Betreiber eine
Abmahnung, eine einstweilige Verfügung und eventuell eine Klage“. Es
fällt schwer, die genauen Kosten zu nennen, die bei einem Verstoß
drohen können. Die Forderungen setzen sich meistens aus zwei Punkten
zusammen. „Erstens Schadensersatz: Dieser könnte nach der Zahl der
illegal veröffentlichten Videos multipliziert mit der eigentlich
fälligen Lizenzgebühr berechnet werden. Hinzu kommen noch die Kosten
für Anwälte. Das kann sich je nach Fall auf mehrere Tausend Euro
summieren“.
Doch es gibt einen Trick, um Lesern zumindest den Weg zu
den Videos zu weisen: Wer zumBeispiel bei YouTube eine allgemeine
Suchanfrage eingibt, kann die URL der Ergebnisseite kopieren und in
seinem Blog posten – denn dieser Web-Link ist legal.
das würd also so aussehen
www.youtube.com leerzeile und dann zb.
/13/edit/21221855/21221855.0.30115.html
bissl unschön irgendwie aber wenn es sein muss :-/